DIENSTLEISTUNGSVERTRAG
Stand: 20.09.2026 · Version 1.0
Diese Seite enthält die Vertragsbedingungen für die Leistungen von Sumrize:
- Dienstleistungsvertrag
- Anlage 1 — Leistungsbeschreibung
- Anlage 2 — Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO
Mit der Bestätigung im Bezahlvorgang akzeptieren Sie alle drei Dokumente in der hier abrufbaren Fassung.
Der Vertrag wird ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen. Mit der Bestätigung erklären Sie, den Vertrag in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu schließen.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Dieser Vertrag wird ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen.
(2) Sumrize erbringt für den Kunden Leistungen zur Einrichtung, Konfiguration, Automatisierung und technischen Instandhaltung digitaler Systeme für Kundengewinnung, Kundenkommunikation, Terminverwaltung und Reputationspflege.
(3) Der konkrete Leistungsumfang und die vereinbarte Vergütung ergeben sich aus Anlage 1 (Leistungsbeschreibung), die Bestandteil dieses Vertrags ist.
(4) Soweit Sumrize personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, richtet sich diese Verarbeitung nach Anlage 2 (Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO).
(5) Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangfolge: individuell ausdrücklich vereinbarte Abreden vor den übrigen Vertragsbestandteilen. Für datenschutzrechtliche Regelungen geht Anlage 2 vor. Im Übrigen gilt dieser Vertrag vor der Anlage 1, soweit Anlage 1 keine ausdrücklich abweichende individuelle Vereinbarung enthält.
§ 2 Leistungen
(1) Sumrize erbringt die in Anlage 1 vereinbarten Leistungen fachgerecht und mit der vertraglich geschuldeten Sorgfalt.
(2) Sumrize schuldet die vereinbarte Leistungserbringung, im Rahmen eines Dienstvertrages (§ 611 BGB), nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Eine bestimmte Anzahl an Anfragen, Terminen, Aufträgen, Bewertungen, Platzierungen in Suchergebnissen oder ein bestimmter Umsatz werden nicht zugesichert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
(3) Sumrize ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte und technische Dienstleister einzusetzen.
(4) Die von Sumrize eingerichteten technischen Funktionen stellen keine Rechts-, Steuer-, Unternehmens- oder Datenschutzberatung dar.
§ 3 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt die in Anlage 1 genannten Zugänge, Inhalte, Freigaben und Informationen rechtzeitig und vollständig bereit.
(2) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Zeitpläne entsprechend.
(3) Mehraufwand, der aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden fehlenden oder verspäteten Mitwirkung entsteht und über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht, kann nach vorheriger Mitteilung gesondert berechnet werden.
(4) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Kommunikationsberechtigungen verantwortlich. Einzelheiten ergeben sich aus Anlage 1.
§ 4 Drittanbieter und Plattformen
(1) Die Leistungen beruhen teilweise auf Software, Plattformen, Kommunikationsdiensten und sonstiger Infrastruktur Dritter, insbesondere GoHighLevel sowie angebundenen Kommunikations- und Zustelldiensten.
(2) Änderungen, Ausfälle, Einschränkungen, Preisanpassungen oder die Einstellung von Diensten Dritter können die Leistungserbringung beeinträchtigen. Sumrize haftet hierfür nicht, soweit die Beeinträchtigung nicht auf einer von Sumrize zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.
(3) Sumrize passt bestehende Konfigurationen im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs an relevante Änderungen eingesetzter Drittanbieter an, soweit dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist.
§ 5 Änderungswünsche
Leistungen, die über den in Anlage 1 vereinbarten Umfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in TextForm über Inhalt, Vergütung und gegebenenfalls den Zeitrahmen.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus Anlage 1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt im Voraus je 30-Tage-Abrechnungszyklus über den vereinbarten Zahlungsdienstleister. Der Kunde hält hierfür eine gültige Zahlungsmethode vor.
(3) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann Sumrize die Leistungen nach vorheriger Ankündigung in TextForm, nach Ablauf einer Frist von fünf (5) Kalendertagen vorübergehend aussetzen. Die Vergütungspflicht bleibt für die Dauer der Aussetzung fortbestehen, soweit die Aussetzung auf dem Zahlungsverzug des Kunden beruht.
(4) Sumrize ist berechtigt, Leistungen vorübergehend auszusetzen, soweit dies zur Abwehr eines erheblichen Sicherheits-, Datenschutz- oder Rechtsrisikos erforderlich ist.
(5) Kosten fehlgeschlagener Lastschriften oder sonstiger Zahlungsvorgänge, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Wiederverwendbare Bestandteile von Sumrize. Vorlagen, Frameworks, Automatisierungslogiken, Workflow-Strukturen, Konfigurationsmuster, Methoden, Konzepte und sonstiges Know-how verbleiben bei Sumrize. Soweit solche Bestandteile Bestandteil des für den Kunden eingerichteten Systems sind, ist ihre Nutzung durch den Kunden im Rahmen und für die Dauer der vertraglich eingeräumten Systemnutzung gestattet.
(2) Inhalte des Kunden. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte, insbesondere Logos, Bilder, Texte, Unternehmensangaben und sonstige vom Kunden eingebrachte Materialien, verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt Sumrize die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
(3) Nutzung des eingerichteten Systems. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das Recht, das eingerichtete System für den eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen. Eine Übertragung des Systems ist nicht Vertragsgegenstand; Einzelheiten regelt Anlage 1.
(4) Referenznennung. Sumrize darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in TextForm widersprechen.
§ 8 Haftung
(1) Sumrize haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Sumrize nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und der Höhe nach insgesamt auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlte Netto-Vergütung beschränkt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Aufträge sowie mittelbare Schäden und Folgeschäden.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftung besteht.
(5) Für Beeinträchtigungen, die ausschließlich auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden oder auf einem nicht von Sumrize zu vertretenden Ausfall eines Drittanbieters beruhen, besteht keine Haftung von Sumrize.
(6) KI-gestützte Inhalte. Soweit Sumrize KI-gestützte Funktionen (z. B. automatisierte Antworten für Google-Bewertungen) bereitstellt, schuldet Sumrize lediglich die Bereitstellung der Funktion. Für Richtigkeit, Angemessenheit und rechtliche Zulässigkeit der generierten Inhalte übernimmt Sumrize keine Haftung.
§ 9 Freistellung
(1) Der Kunde stellt Sumrize von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese darauf beruhen, dass
- vom Kunden bereitgestellte, veranlasste oder freigegebene Inhalte Rechte Dritter verletzen, (z. B. Telefonnummern, E-Mail-Adressen ohne eine wirksame, nachweisbare und dokumentierte Einwilligung)
- vom Kunden bereitgestellte Kontaktdaten ohne geeignete Rechtsgrundlage für die jeweilige Kommunikation verwendet wurden, oder
- der Kunde Inhalte veröffentlicht oder freigegeben hat, die gegen geltendes Recht verstoßen.
(2) Die Freistellung umfasst die angemessenen und erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Sumrize informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt dem Kunden, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Verteidigung um erforderlichen Informationen (insb. dokumentierte Opt-In-Nachweise) bereitzustellen. Anerkenntnisse oder Vergleiche, die eine Zahlungspflicht des Kunden begründen, wird Sumrize ohne vorherige Abstimmung mit dem Kunden nicht eingehen, soweit dies zumutbar ist.
§ 10 Datenschutz
Soweit Sumrize personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der gesondert geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (Anlage 2).
§ 11 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden diese ausschließlich zur Durchführung des Vertrags. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen. Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus fort.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss und läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungszyklus kündigen. Der laufende Zyklus läuft vollständig aus; es erfolgt keine automatische Verlängerung und kein weiterer Geldeinzug.
(3) Die Kündigung bedarf der TextForm. Eine Kündigung per E-Mail ist ausreichend.
(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Die Abwicklung nach Vertragsende richtet sich nach Anlage 1 und Anlage 2.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der TextForm. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der registrierte Geschäftssitz von Sumrize.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Anlagen
Anlage 1 — Leistungsbeschreibung
Anlage 2 — Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO